Braunschweig. Eine für heute von Rechtsextremisten geplante Veranstaltung in Braunschweig bleibt untersagt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigte gestern ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Dieses hatte am 24. April den Eilantrag eines Mannes zurückgewiesen, der bei einer Veranstaltung der NPD-Jugendorganisation vor dem Braunschweiger Schloss ein Lied der Hitlerjugend singen und besprechen lassen wollte.