Göttingen. Die Kritik an der Abschiebung des Armeniers Sohrab A. durch den Landkreis Göttingen reißt nicht ab. Die Kreisverwaltung habe gegen einen Erlass des Landes Niedersachsen verstoßen, erklärte der Niedersächsische Flüchtlingsrat. Dieser Erlass verpflichte die Ausländerbehörden dazu, Flüchtlinge über die Möglichkeit eines Härtefallantrags zu informieren. Sohrab A. war abgeschoben worden, obwohl das Göttinger Verwaltungsgericht einem Eilantrag gegen die Abschiebung stattgegeben hatte.