Lüneburg. Hansi Sch. muss wegen Totschlags an seinem ehemaligen Geschäftspartner Thomas D. für vier Jahre hinter Gittern. Dieses Urteil hat gestern Richter Franz Kompisch am zwölften Prozesstag vor dem Landgericht Lüneburg verkündet. Vor der vierten Großen Strafkammer war es in den vergangenen Wochen um die Frage gegangen, ob der Angeklagte womöglich aus Notwehr gehandelt hatte.

Unstrittig war von Anfang an, dass der 43 Jahre alte Winsener das vier Jahre ältere Opfer am Nachmittag des 24. August vorigen Jahres mit insgesamt neun Pistolenschüssen ins Bein sowie den Rücken und den seitlichen Oberkörper tödlich verletzt hat. Er selbst alarmierte die Polizei, wurde kurz darauf festgenommen und gab an, in Notwehr gehandelt zu haben.

Während des vorigen Sommers war es mehrfach zu Handgreiflichkeiten zwischen den beiden Männern gekommen. Dabei ging es um Geldforderungen von D., der Sch. als Geschäftsführer eines Kampfsportstudios in einem Maschener Gewerbegebiet für sich arbeiten ließ. Nachdem D. seinen Schuldner mit einem Messer bedroht hatte, besorgte sich Sch. die spätere Tatwaffe. Dass er für die vollautomatische Neun-Millimeter-Pistole keinen Waffenschein besaß, berücksichtigte das Schwurgericht beim Strafmaß.

Strafmildernd wirkte sich dagegen aus, dass der Täter die Tötung von Anfang an zugegeben und die Polizei gerufen hatte. Richter Kompisch: "Wir haben es mit einem minderschweren Fall von Totschlag zu tun." Einen Freispruch wegen Notwehr, wie ihn die Verteidigung gefordert hatte, lehnte der Vorsitzende Richter aber ab. Der Angeklagte habe sicherlich Angst vor dem 47-Jährigen gehabt, aber er habe mit insgesamt 13 abgegebenen Schüssen aus nächster Nähe die Grenze zur straflosen Notwehr überschritten.

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