Lüneburg. Lehrer haben keinen Anspruch auf ein eigenes Dienstzimmer und können von ihrem Arbeitgeber auch nicht die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer erstattet bekommen, entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Zwei Gymnasiallehrer hatten argumentiert, dass ihre Arbeitsbedingungen in den Schulen nicht ausreichend seien. Das Gericht verwies auf die freie Zeiteinteilung der Lehrer sowie ihre fehlende Anwesenheitspflicht außerhalb der Unterrichtszeiten. Beides könnte durch Dienstzimmer eingeschränkt werden.