Neben den sechs etablierten Parteien ließ der Landeswahlausschuss acht kleine Parteien unter Vorbehalt zur Landtagswahl am 27. September zu.

Kiel. Schleswig-Holstein hat am 27. September die Qual der Wahl. Neben den sechs etablierten Parteien (CDU, SPD, FDP, Grüne, SSW und Linke) ließ der Landeswahlausschuss acht kleine Parteien unter Vorbehalt zur Landtagswahl zu, darunter die Freien Wähler Schleswig-Holstein (FWSH) und die NPD. Die Mini-Parteien müssen bis zum Freitag noch je 500 Unterstützerunterschriften vorlegen, um auf den landesweiten Wahlzettel zu kommen. Die endgültige Entscheidung wird am Dienstag gefällt.

Die FWSH, der ein Sprung in den Landtag zugetraut wird, nahm die erste Hürde im Wahlausschuss ebenso problemlos wie die Familien-Partei Deutschlands. Sie hatte bei der Wahl 2005 rund 0,8 Prozent geholt. Erstmals dabei sind die Freie Union von Gabriele Pauli, die Piratenpartei, die Interim Partei Deutschland (IPD) sowie zwei Seniorenvereinigungen - die Rentner-Partei-Deutschland und die Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP). Streit gab es um die NPD. Der Vertreter der Grünen im Ausschuss stimmte gegen die Zulassung der Rechtsextremisten, der Vertreter der Linkspartei enthielt sich. Die NPD hatte 2005 rund 1,9 Prozent erreicht. Abgebügelt wurde nur eine Gruppierung: die Alternative Partei. Sie hatte sich erst im Juli gegründet und hat nach Angaben ihres Parteichefs Vladimir Pitskel aus Großhansdorf nur sieben Mitglieder - aus Sicht des Wahlausschusses zu wenig, um Politik für ganz Schleswig-Holstein zu machen.