Berlin (dpa/tmn). In der gewohnten Umgebung: Der Großteil der pflegebedürftigen Menschen lebt zu Hause. Doch Wohnung oder Haus sind dafür oft nicht ausgestattet, wie eine Umfrage zeigt.

Türschwellen, über die man den Rollator erst mühsam heben muss. Oder die Dusche, in die kein Hocker passt. Das sind Beispiele für Barrieren in der Wohnung, die für Pflegebedürftige zur Gefahr werden können. Denn sie lassen das Risiko für Stürze steigen.

Solche Barrieren gibt es allerdings in vielen Wohnungen, in denen Pflegebedürftige leben. Das zeigt eine Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) unter 1005 Angehörigen von Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden.

Fast jede zweite pflegebedürftige Person lebt demnach in einer Wohnung mit einigen, vielen oder sogar sehr vielen Barrieren (46 Prozent).

Oft nicht barrierefrei: das Badezimmer

Eine Problemzone: das Bad. 39 Prozent der pflegenden Angehörigen geben an, dass eine sichere Nutzung von Bad und WC nicht möglich sei - zum Beispiel, weil Haltegriffe oder ein ebenerdiger Zugang zur Dusche fehlen.

28 Prozent der Angehörigen sagen außerdem, dass die Küche nicht sicher zu nutzen sei, etwa weil dort nicht genug Platz für Rollstuhl oder Rollator ist.

Die Angehörigen von Pflegebedürftigen, die nicht im Erdgeschoss wohnen, wurden außerdem nach der Beschaffenheit des Treppenhauses gefragt: 43 Prozent von ihnen schätzen es als unsicher ein. Ein mögliches Problem: zu hohe Stufen.

Wie lange geht es noch in dieser Wohnung?

Was bedeutet es für die Wohnsituation, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtern sollte - auch nur leicht? Insgesamt gehen 20 Prozent der befragten Angehörigen davon aus, dass die pflegebedürftige Person dann nicht mehr in der Wohnung bleiben kann. Geht es um Pflegebedürftige in Wohnungen mit sehr vielen Barrieren, ist es sogar fast jeder Zweite (48 Prozent).

Das Zentrum für Qualität in der Pflege hat die Umfrage zwischen dem 26. April und dem 13. Mai 2023 durchgeführt. Befragt wurden 1005 Personen im Alter von 40 bis 85 Jahre, die als pflegende Angehörige gelten. Sie kümmern sich seit mindestens sechs Monaten und mindestens einmal pro Woche um eine pflegebedürftige Person, die zu Hause versorgt wird.