Die Frage: In meinem Schlafzimmer hat sich auf der Innenwand zur Außenwand Schimmel gebildet. Der Experte aus der Hausverwaltung stellte fest, dass die Raumtemperatur von 18 Grad und die Luftfeuchtigkeit von 60 Prozent optimal sind, die Innenwand allerdings nur eine Temperatur von zehn Grad aufweist. In der Außenwand ist laut Messung keine Feuchtigkeit vorhanden. Habe ich gegenüber der Eigentümergemeinschaft einen Anspruch auf Innendämmung dieser Wand?
Antwort: Bei den von Ihnen genannten Bedingungen besteht ein erhöhtes Kondensfeuchte- und Schimmelpilzrisiko. Der Taupunkt liegt bei diesen Bedingungen bei 10,1 °C; er gibt die Temperatur an, bei deren Unterschreitung an dieser Oberfläche Kondensfeuchte („Tauwasser“) entsteht. Ist dies über einen längeren Zeitraum der Fall, kommt es unweigerlich zu Schimmelpilzwachstum. 60 Prozent relative Luftfeuchte bei 18 °C Raumtemperatur ist für ungedämmte oder schlecht gedämmte Altbauten tendenziell als eher zu hoch zu bewerten. Hier sollte mit regelmäßigem und sachgerechtem Lüften (Stoß- oder Querlüftung mit weit geöffneten Fenstern) gegengewirkt werden. Im Winter gelingt der Luftaustausch in der Regel schnell, so dass jeweils nur kurz gelüftet werden muss (einige Minuten).
Selbstverständlich kann man das Kondensfeuchte- und Schimmelpilzrisiko auch durch Erhöhung der Oberflächentemperaturen minimieren. Eine Außendämmung auf der kalten Seite ist einer Innendämmung dabei vorzuziehen, denn bei letzterer besteht das Risiko einer „Verschlimmbesserung“: Sie müssen die gesamte Außenwandfläche umfassen und es muss ein guter Anschluss an die warmen Bauteile (Innenwände, Decken etc.) bestehen. Eine andere Möglichkeit zur Erhöhung der Oberflächentemperaturen ist die aktive Beheizung der Außenwände z.B. durch Fußleistenheizungen oder andere Wandheizsysteme.
Ein Anspruch auf bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Oberflächentemperaturen könnte dann gegeben sein, wenn es auch mit einer sachgerechten Lüftung und Beheizung der Wohnung nicht möglich wäre, Kondensfeuchte- und Schimmelpilzbefall zu vermeiden.
Experte: Roland Braun, Sachverständiger und Mitglied des Regionalverbandes Umweltberatung Nord e.V.
Die Frage: In meinem Schlafzimmer hat sich auf der Seite zur Außenwand hin Schimmel gebildet. Ein Experte stellte fest, dass die Raumtemperatur von 18 Grad und die Luftfeuchtigkeit von 60 Prozent optimal sind, die Innenwand allerdings nur eine Temperatur von zehn Grad aufweist. Habe ich gegenüber der Eigentümergemeinschaft einen Anspruch auf Innendämmung?
Der Experte: Bei den genannten Bedingungen besteht ein erhöhtes Kondensfeuchte- und Schimmelpilzrisiko. Der Taupunkt liegt bei 10,1 Grad; wird dieser Wert unterschritten, kann an der Oberfläche Kondensfeuchte entstehen, die langfristig zu Schimmelpilzwachstum führt. 60 Prozent relative Luftfeuchte bei 18 Grad Raumtemperatur ist für ungedämmte oder schlecht gedämmte Altbauten tendenziell nicht gut. Hier sollte mit Stoß- oder Querlüftung regelmäßig entgegengewirkt werden. Selbstverständlich könnte auch die Erhöhung der Oberflächentemperaturen helfen. Eine Außendämmung auf der kalten Seite ist einer Innendämmung dabei vorzuziehen, denn bei Letzterer besteht das Risiko einer „Verschlimmbesserung“. Ein Anspruch auf solche Maßnahmen könnte dann gegeben sein, wenn es trotz Lüften und Heizen nicht möglich wäre, Kondensfeuchte- und Schimmelpilzbefall zu vermeiden. Orientierung gibt im Weiteren die Internetseite www.netzwerk-schimmelberatung-hamburg.de.
Experte: Roland Braun, Sachverständiger und Mitglied des Regionalverbandes Umweltberatung Nord; www.umweltberatung-nord.deZusendung von Fragen an:Wohnen.leben@abendblatt.de
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Wohnen