Frage:Wir haben eine Doppelhaushälfte gekauft, die kurz vor der Fertigstellung ist. Unser Bauträger hat angekündigt, dass es bei der Übergabe eine Einweisung und Übergabe aller Datenblätter für technische Anlagen geben wird. Nun sollen aber keine Planungsunterlagen zum Gebäude übergeben werden. Doch das wäre mit Blick auf spätere Umbauten oder bei einem Verkauf wichtig. Wie ist die Rechtslage?
Der Experte: Was Sie beschreiben, ist bislang üblich. Alle zum Bauen notwendigen Planungsunterlagen wie Bauantrag, Statik, Ausführungsplanung (Maßstab 1:50), Anschlüsse für Ver- und Entsorgung und so weiter werden in der Regel nicht an die Erwerber übergeben. Bauträger lassen sich halt nicht gern in die Karten sehen, schließlich geht es auch um Haftungsfragen bei möglichen Planungsfehlern. Mit dem 1. Januar 2018 wird sich dies aber ändern: Dann tritt eine Neufassung des BGB in Kraft. Und mit der wird es dann unter anderem für Bauträger zur Pflicht, alle Unterlagen zu übergeben, die benötigt werden, „um gegenüber Behörden den Nachweis führen zu können, dass die Leistung unter Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ausgeführt worden ist“. Anhand dieser Papiere können Fachleute später die Konstruktion und Ausführung erkennen, um die Machbarkeit und den Aufwand von Umbauten einzuschätzen. Gleichwohl ist es immer unerlässlich, sorgfältig zu prüfen, ob die gebaute Realität mit der Planung übereinstimmt.
Experte: Holger Roik, freier Architekt(www.roik-architekt.de)Zusendung von Fragen an:wohnen.leben@abendblatt.de
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