Unser Haus ist fertig und soll übergeben werden. Nun ist mir aufgefallen, dass es keine Zugangsmöglichkeit zum Dach gibt. Der Bauträger meint, einen Dachausstieg würde er nicht schulden. Auf das Dach könne man ja, mit einer Leiter (die wir selbst erwerben dürfen) über den Balkon im zweiten Stock. Mir kommt das sonderbar vor. Können Sie mir einen Rat geben oder mitteilen, ob das stimmt?
Experte:
Es kommt oft vor, dass bei Neubauten kein gesicherter Zugang zum Dach geliefert wird. Dabei gibt es für einen gefahrenfreien Gebrauch nach Fertigstellung eines Gebäudes verbindliche Unfallverhütungsvorschriften, die schon bei der Planung zu beachten sind. Das gilt auch für einen sicheren Zugang zum Dach. Zudem sind auf diesem Bauteil div. technischen Einrichtungen, die gewartet und repariert werden müssen. Es passiert bei Abnahmen aber häufig, dass Bauträger mit ihren Erwerbern über eine Leiter auf einem kleine Balkon, in sehr luftiger Höhe und weit über den Balkongeländern, tollkühn aufs Dach kraxeln. Ein Fehltritt oder eine Unaufmerksamkeit und die Sturzhöhe beträgt, vorbei an den Geländern, fünf bis zehn Meter. Von einer großen Dachterrasse ist der Zugang über eine Leiter auf das Dach durchaus möglich, solange der Stürzende im Bereich um den Fuße der Leiter landen kann. Auf Dachflächen sind für spätere Wartungsarbeiten, insbesondere am Dachrand z.B. auch Sicherungshaken (Securanten) in ausreichender Zahl Vorschrift, die nach statischen Vorgaben montiert werden. Aber auch diese sind oft nicht zu finden. Das ist fahrlässig. Die Verantwortlichkeit ist immer erst im Schadensfall von Interesse. Bis dahin kümmert sich nur selten jemand darum. Oft auch nicht die verantwortlichen Bauleiter der Firmen, die ihre Leute trotzdem auf das Dach schicken. Auch wenn die Sicherungen nicht genutzt werden, es ist wichtig, dass diese Möglichkeit geboten wird. Stellen Sie sich vor, für die Reinigung einer Dachrinne müsste -wegen fehlender Alternativen- ein Gerüst als Absturzsicherung aufgebaut werden. Das ist unverhältnismäßig. Aber noch unverhältnismäßiger ist es, Unfälle in Kauf zu nehmen. Absturzsicherungen unterliegen öffentlich rechtlichen Anforderungen, die in der Regel auch geschuldet werden wenn sie im Vertrag nicht erwähnt sind. Ob in Ihrem Fall der Zugang zum Dach mangelhaft ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Ggfs. lassen Sie sich, bis zur Klärung durch Juristen, einen Dachausstieg auf eigene Kosten montieren.
Holger Roik
Freier Architekt
Die Frage: Bei unserem Haus gibt es keine Zugangsmöglichkeit zum Dach. Der Bauträger meint, auf das Dach könne man über den Balkon und mithilfe einer Leiter kommen. Mir kommt das sonderbar vor. Können Sie mir einen Rat geben?
Der Experte: Es kommt oft vor, dass bei Neubauten kein gesicherter Zugang zum Dach geliefert wird. Dabei gibt es für einen gefahrenfreien Gebrauch nach Fertigstellung eines Gebäudes verbindliche Unfallverhütungsvorschriften, die schon bei der Planung zu beachten sind. Das gilt auch für einen sicheren Zugang zum Dach, zumal auf diesem Bauteil meist viele technischen Einrichtungen sind, die gewartet und repariert werden müssen. Insofern sehen gute und vorschriftsmäßige Planungen auch Sicherungshaken (Securanten) in ausreichender Zahl am Dachrand vor, die nach genauen statischen Vorgaben montiert werden. Sollten diese fehlen, was ich oft beobachte, ist dies grob fahrlässig. Leider wird die Frage der Haftung immer erst ein Thema im Schadensfall. Absturzsicherungen unterliegen öffentlich-rechtlichen Anforderungen, die in der Regel auch geschuldet werden, wenn sie im Vertrag nicht erwähnt sind. Ob in Ihrem Fall der Zugang zum Dach mangelhaft ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Gegebenenfalls lassen Sie sich, bis zur Klärung durch Juristen, einen Dachausstieg auf eigene Kosten montieren.
Der Experte Holger Roik, freier Architekt
und Bauberater; www.roik-architekt.deZusendung von Fragen an:
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