Auch Altbauten müssen mit Geräten ausgestattet werden, die bei Brand in der Wohnung Alarm schlagen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Praktisch ist ein Wartungsvertrag, der in einem Notfall auch gegenüber der Versicherung für mehr Klarheit sorgt. In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein gilt die Rauchmelderpflicht in Neu- wie in Altbauten.