Für die Kündigung einer Wohnung reicht es aus, nur einen von mehreren Mietern persönlich anzuschreiben. Es müsse aber erkennbar sein, dass die Kündigung auch die anderen Mieter betrifft, entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 25/14).
(HA)
Für die Kündigung einer Wohnung reicht es aus, nur einen von mehreren Mietern persönlich anzuschreiben. Es müsse aber erkennbar sein, dass die Kündigung auch die anderen Mieter betrifft, entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 25/14).
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