Aufgaben eines Verwalters sind die kaufmännische, juristische und technische Betreuung

Die Eigentumswohnung ist gekauft und bezogen. Nie mehr Miete zahlen. Keine Ausgaben mehr fürs Wohnen. Nun, ganz so einfach ist es nicht. Damit ein Haus bewohnbar ist und bleibt, gibt es nicht nur viel zu tun – es kostet auch etwas. Ein Haus muss kaufmännisch, technisch und juristisch betreut werden. Für diese Aufgaben wenden sich Eigentümergemeinschaften und Besitzer von Zinshäusern in der Regel an einen professionellen Hausverwalter, der ihnen all diese Aufgaben abnimmt.

Ein Hausverwalter kümmert sich nicht nur um die Buchhaltung und rechnet die Nebenkosten ab, er sorgt auch dafür, dass die Eigentümer Rücklagen für routinemäßige und außerordentliche Instandsetzungen abführen. Ohne ihn müssten die Eigentümer die regelmäßige Treppenhausreinigung und die Pflege des Gartens selbst organisieren. Er verwaltet die Gelder und überwacht die Zahlungseingänge der Wohnungseigentümer, wenn notwendig mahnt er sie. Einmal im Jahr erstellt er die Jahresabrechnung und setzt sich gegebenenfalls mit dem Finanzamt auseinander. Die Sitzungen der Eigentümergemeinschaft werden vom Verwalter geleitet. Gleichzeitig berät er sie, wie nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mit dem Gemeinschaftseigentums umzugehen ist und vertritt sie in Rechtsangelegenheiten. Um zu ermitteln, ob Reparaturen anstehen, begeht der Verwalter regelmäßig das Haus. Kleine Schäden werden sofort behoben. Bei größeren Reparaturen oder gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen wie einer energetischen Sanierung kümmert er sich um den praktischen Ablauf. Das beginnt mit einem Kostenvoranschlag, der dann in der Wohneigentümergemeinschaft diskutiert wird.

Einigt man sich auf eine preisgünstige Variante oder auf die teurere, anspruchsvollere? Die Entscheidung liegt bei den Eigentümern, für die Durchführung ist der Hausverwalter verantwortlich. Ein professioneller Hausverwalter ist mit der aktuellen Gesetzeslage vertraut. Er weiß, ob Rauchmelder installiert oder die Wasserzähler ausgetauscht werden müssen.

Sind einzelne Wohnungen aus dem Haus vermietet, kann der Hausverwalter, der häufig auch Makler ist, sich um Nachmieter kümmern. Dafür darf er aber keine Provision nehmen.