Ab dem 1. Januar 2015 dürfen veraltete Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden, nicht mehr betrieben werden. So schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor, um zu verhindern, dass ineffiziente Heizgeräte das Klima über Gebühr belasten. Hausbesitzer, die sich unsicher sind, ob sie betroffen sind oder ob für sie eine Ausnahme gilt, erkundigen sich am besten bei einem Fachhandwerker.