Vermieter können einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen, wenn sie 2013 unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Zuständig dafür sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Grundsteuer wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag zurückblieben oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 , im zweiten Fall 50 Prozent der Grundsteuer erlassen.