Wer seinem Ehepartner eine Immobilie oder Anteile an ihr schenkt und diese selbst nutzt, muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Das teilt die Wüstenrot Bausparkasse unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs mit (Az.: II R35/11). Im konkreten Fall hatte ein Mann seiner Ehefrau ein Haus auf Sylt geschenkt, das die Familie als Zweitwohnung und zu Ferienaufenthalten nutzt.