In einer kostenlosen Broschüre werden Tipps für den Umgang mit Gebäuden in Hamburg gegeben

Als im Mai 2013 das novellierte Denkmalschutzgesetz in Hamburg in Kraft trat, war die Aufregung groß. Schließlich waren auf einen Schlag 3000 „erkannte“ Denkmäler zu „eingetragenen“ Denkmälern geworden. Betroffen waren sowohl Einzelobjekte als auch Ensembles mit insgesamt 12.000 Hausnummern in Hamburg. Sie alle wurden durch das neue Gesetz nun geschützt, ohne das vorher das sehr aufwendige Unterschutzstellungsverfahren durchlaufen zu haben. Schon damals hatte die Kulturbehörde Kritikern entgegengehalten, dass „sich das Denkmalschutzamt dafür künftig sehr viel stärker auf die Beratung konzentrieren kann“.

Mehr als ein halbes Jahr später legt die Denkmalschutzbehörde nun einen kostenlosen Praxisleitfaden vor, der Eigentümern und Architekten Orientierung geben soll im sachgerechten Umgang mit einem Baudenkmal. Die Broschüre umfasst 42 Seiten und beantwortet Fragen wie: Kann man beim Denkmal das Dachgeschoss ausbauen, und wie erhält man historische Fenster? Viele Fotos dienen dazu, die Erläuterungen zu den einzelnen Bauteilen verständlicher zu machen. Außerdem enthält der Leitfaden Steuertipps und erläutert Denkmalkriterien.

In seinem Vorwort hebt Andreas Kellner, oberster Denkmalschützer der Stadt, hervor, dass die Broschüre nicht die individuelle Beratung ersetze, gleichwohl mittels Standardfällen den richtigen Umgang mit Denkmälern aufzeigen soll. So findet sich beispielsweise unter dem Stichwort Fassade der Hinweis, dass eine „Außenwärmedämmung bei Denkmälern grundsätzlich nicht möglich ist“. Und bei einer Reinigung von Backstein- und Klinkerfassaden wird eine enge Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt empfohlen. Im Kapitel zu Fenster und Türen findet sich der Hinweis, dass „Einfachfenster in Treppenhäusern grundsätzlich zu erhalten sind“. Es folgen Tipps, wie Forderungen nach einer Verbesserung der Energiewerte erzielt werden können. Fett hervorgehoben wird der Hinweis, dass originale Fenster und Türen nur dann durch Nachbauten ersetzt werden dürfen, „wenn ihr Erhalt einen unververhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würde.“

Die Broschüre schließt mit Erläuterungen zu steuerlichen Vergünstigungen und zur Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Hier ist dann auch der Hinweis zu finden, dass „die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Verfügungsberechtigten grundsätzlich kein geeignetes Kriterium zur Beurteilung der Zumutbarkeit ist“.

Die Broschüre kann kostenlos unter www.denkmalschutzamt.hamburg.de heruntergeladen werden. Zudem können betroffene Eigentümer sie in gedruckter Form direkt bei der Behörde anfordern per E-Mail an: denkmalschutzamt@kb.hamburg.de oder unter Tel. 42824718.