Eine Linde auf dem Nachbargrundstück verschattet die Balkone meiner Mieter. Sie haben mich nun dazu aufgefordert, den Nachbarn zum Fällen des Baumes anzuhalten, ansonsten wollen sie die Miete mindern. Kann der Nachbar zum Fällen des Baumes verpflichtet werden? Muss ich oder müssen die Mieter selbst an ihn herantreten? Ist eine Mietminderung rechtens?

Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn die Verschattung den Nutzungswert der vermieteten Wohnung erheblich mindert. Ein solcher Mangel liegt vor, wenn die Verschattung nach Mietvertragsschluss die Grenze der Unzumutbarkeit überschreitet, denn nur dann kann nach den Vorgaben der Baumschutzverordnung überhaupt ein Rückschnitt verlangt werden. Dies setzt voraus, dass Aufenthaltsräume infolge der Verschattung während der Tagzeit nur mit künstlichem Licht benutzt werden können. Für den Fall einer berechtigten Mietminderung kann der Vermieter vom Baumeigentümer den Rückschnitt verlangen. Zwar kennt Hamburg (anders als Schleswig-Holstein und Niedersachsen) keine gesetzlichen Grenzabstandsregelungen für Bäume und Sträucher, unter Rückgriff auf das sogenannte nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis gewähren die Gerichte aber Rechtsschutz, wenn die Beeinträchtigung unzumutbar ist, also wenn Räume tagsüber nur mit künstlichem Licht genutzt werden können. Zu beachten ist, dass das Bezugsobjekt für die Frage nach der unzumutbaren Beeinträchtigung im Mietverhältnis die einzelne Wohnung ist, während im Nachbarschaftsverhältnis das Mehrfamilienhaus zu betrachten ist.