Allergiker sind geplagte Menschen. Das halbe Jahr über leiden sie unter den Pollen der Pflanzen, die bei ihnen Heuschnupfen und andere Beschwerden auslösen. Die Rücksicht auf sie geht aber nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht so weit, dass ganze Alleen von Straßenbäumen gefällt werden müssen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az 4 K 923/12.NW) hervor. Im vorliegenden Fall wohnte ein Ehepaar an einer Straße, in der die Gemeinde vor langer Zeit Birken am Straßenrand gepflanzt hatte. Auf deren Pollen reagierte es allergisch. Das Grundstück sei in der kritischen Zeit kaum noch zu nutzen, hieß es in einer Klage vor Gericht, in der gefordert wurde, die 30 Birken in der Straße zu fällen.

Das zuständige Verwaltungsgericht hielt die geforderte Maßnahme jedoch für übertrieben. Zwar müssten sich Anwohner nicht alles bieten lassen, was von außen auf ihr Grundstück einwirke. Aber bei diesen Birken sei von einem „vernünftigen Gemeinwohlgedanken“ auszugehen. Die Disposition des Einzelnen könne nicht zählen, sondern nur die Bedürfnisse des durchschnittlich empfindlichen Menschen.