Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten Architekten und Ingenieure alle Vereinbarungen mit Bauherren schriftlich fixieren. Das rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Die neue Honorarordnung (HOAI) 2013, seit 17. Juli in Kraft, macht hier klare Vorgaben. Auch für das Bauen im Bestand gibt es Änderungen: Ab sofort muss die mitzuverarbeitende Bausubstanz in Wert und Umfang ermittelt und das Ergebnis mit dem Bauherrn schriftlich vereinbart werden.