Kündigt eine Bank den Kreditvertrag, verlangt sie oft sogar eine Vorfälligkeitsentschädigung. Betroffenen entstehen so zusammen mit den Verzugszinsen immer mehr Schulden. Dieser Doppelbelastung ist der Bundesgerichtshof jetzt entgegengetreten. In einem konkreten Fall entschied er, dass die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 17.000 Euro zurückzuzahlen ist (Az. XI ZR 512/11). Da die Bank sofort einlenkte, stellt die Entscheidung zwar kein Grundsatzurteil da, sie sei aber richtungsweisend, wie das Finanzierungsportal Baufi24.de mitteilt.