Hausbesitzer müssen Rechnungen, die sie im Zusammenhang mit ihrem Haus und Grundstück bezahlt haben, zwei Jahre lang aufheben. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin. Die Frist beginne immer zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt worden sei. Diese Pflicht diene der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Sollte das Finanzamt Rechnungen bzw. Überweisungsbelege einsehen wollen, sei es gut, diese zur Hand zu haben. Zugleich könnten alte Rechnungen auch als Beleg für Gewährleistungsansprüche und Garantien dienen.