Nach Auszug aus dem Elternhaus gilt es bei vielem den Überblick zu bewahren

Die erste eigene Wohnung ist die wichtigste Station auf dem Weg in die Unabhängigkeit. Im Schnitt entfliehen Männer mit rund 25 Jahren dem heimischen Nest, Frauen in der Regel ein Jahr früher. Für den begehrten Ausbildungsplatz ziehen einige auch schon vor Erreichen der Volljährigkeit aus, etwa wenn der Job zu weit vom Elternhaus entfernt liegt, teilt die Postbank mit. So oder so ist das Budget für die erste Wohnung meist klein. Wie aber richtig kalkulieren? Als Faustregel gilt: Die Warmmiete sollte nicht mehr als ein Drittel des monatlichen Nettolohns betragen. Bei einem sehr geringen Einkommen besteht gegebenenfalls Anspruch auf eine staatlich subventionierte Mietwohnung. Der Wohnberechtigungsschein weist den Anspruch gegenüber dem Vermieter aus. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Gemeindeverwaltung.

Beim Unterschreiben des Mietvertrags sind Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig. Daher müssen die Eltern zum Ausbildungsbeginn schriftlich zustimmen, damit die Unterschrift des Kindes auf dem Mietvertrag gültig ist. Natürlich können die Eltern den Mietvertrag auch selbst unterzeichnen, was viele Vermieter ohnehin gern sehen. Bei der Schlüsselübergabe wird eine Kautionszahlung fällig - maximal drei Kaltmieten. Anstatt das Geld bar zu zahlen oder zu überweisen, rät Holger Jünke von der Postbank zum Abschluss eines Mietkaution-Sparbuchs. "Der Vermieter bekommt es ausgehändigt, Kontoinhaber bleibt aber der Mieter. Er wird schriftlich informiert, wenn dieser Geld abhebt", sagt Jünke.

Der Hausrat sollte gegen Diebstahl und Schäden abgesichert sein, denn mit dem Auszug ist man nicht mehr über die Eltern mitversichert.