Kann jemand, der nur ein Nießbrauchrecht an einer Wohnung hat, an der Eigentümerversammlung teilnehmen und mit abstimmen?

Nein, ein Stimmrecht steht nur dem Wohnungseigentümer zu. Allerdings kann er verpflichtet sein, bei der Stimmabgabe die Interessen des Nießbrauchers zu berücksichtigen, nach dessen Weisung zu handeln oder ihm Stimmrechtsvollmacht zu erteilen.

Mein Vermieter hat die Heizkostenabrechnung auf die Rohrwärmerichtlinie nach VDI2077 umgestellt. Meine Nachfragen dazu beantwortet er nicht.

Hier wird das Problem angesprochen, dass elektronische Heizkostenverteiler im Wesentlichen nur diejenige Wärme erfassen, die die Heizkörper freisetzen. Wärme, die von ungedämmten Rohrleitungen abgegeben wird, bleibt weitgehend unberücksichtigt und wird deshalb bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung nach der Heizkostenverordnung nicht dem jeweiligen Mieter zugerechnet, sondern allgemein umgelegt. Die VDI-Richtlinie 2077 korrigiert diese technisch bedingte Ungleichbehandlung rechnerisch und wird angewendet, wenn vom Verbrauch eines Mieters lediglich 34 Prozent oder weniger durch die Messgeräte erfasst wird, wenn im Wohngebäude mindestens ein Anteil von 15 Prozent Niedrigverbrauchern lebt und wenn eine höhere Abweichung als 84 Prozent vom Standard der normierten flächenbezogenen Verbrauchswerte von Wohngebäuden vorliegt.

Experte: Rechtsanwalt Peter A. Lindemann, www.rathausmarkt-5.de

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