Pläne der Bundesregierung, eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung (Sanierungs-AfA) einzuführen, sind am Mittwoch im Bundesrat endgültig verworfen worden. Die Bundesländer pochten bis zuletzt auf den Ausgleich ihrer Steuerausfälle. Die Bundesregierung plante, durch einen erhöhten Abschreibungssatz die energetische Sanierung von Wohngebäuden anzukurbeln. Sie hatte außerdem damit argumentiert, dass die von den Ländern befürchteten Steuerausfälle nicht eintreten würden, weil durch die in Gang gesetzten Investitionen ein Vielfaches an Steuermehreinnahmen in den Kommunen entstehe.

Ein Argument, das auch nach Ansicht von Walter Rasch, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland und Präsident des BFW, für eine Sanierungs-Afa spricht. Er kritisierte die Entscheidung: "Das wirft uns in Sachen Energiewende weit zurück. Besonders für private Eigentümer wäre dies ein dringend notwendiger Anreiz gewesen, um die kostenträchtige energetische Sanierung ihrer Wohngebäude stemmen zu können."

Die Bundesregierung kündigte indessen an, ein gesondertes Förderprogramm zur energetischen Sanierung über die staatliche Förderbank KfW in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich schaffen zu wollen.