Wir wohnen in einer Bungalow-Siedlung, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft bildet. Nachbarn haben ohne Vorankündigung vier Reihen mit Solarzellen auf ihrem Teil des Flachdachs anbringen lassen. Nun sehen wir auf Solarzellen mit Verkabelung. Können wir eine Abmontage verlangen?

Es handelt sich um eine bauliche Veränderung im Sinne von § 21 Abs. 1 WEG, welche grundsätzlich nur beschlossen werden kann, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahme über ein unvermeidliches Maß hinaus beeinträchtigt werden. Da dies hier der Fall zu sein scheint - offenbar auch kein Beschluss der WEG vorliegt - können Sie die Beseitigung gemäß § 15 Abs. 3 WEG und nach § 1004 Abs. 1 BGB verlangen.

Seit Monaten kann ich eine meiner beiden Terrassen im Penthouse nicht nutzen, weil wegen Feuchtigkeit in der Wohnung unter mir dort nach einer undichten Stelle gesucht wird. Vom Verwalter werde ich immer wieder vertröstet. Kann ich das Wohngeld kürzen?

Nein, da das Wohngeld nicht dem WEG-Verwalter zusteht. Sofern dieser für die Verzögerung verantwortlich sein sollte, könnte sogar dessen Abberufung in Betracht kommen. Die Nutzungsbeeinträchtigung Ihrer Terrasse haben Sie zu dulden; den dadurch mittelbar entstehenden Schaden in Gestalt des Nutzungsausfalls können Sie von der Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 14 Nr. 4 WEG erstattet verlangen.

Experte: Arne Carstens (www.hufer-rechtsanwaelte.de)

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