Gegen Ende des Jahres werden viele Neubauten fertig, abgenommen und bezogen. Danach sind die Bauherren erst einmal froh, alles hinter sich zu haben. Handwerker möchten sie am liebsten auch nicht mehr sehen. Dabei vergessen viele Hausbesitzer: Ab der Bauabnahme läuft die Gewährleistungsfrist, und diese beträgt im Normalfall fünf Jahre.

Während dieser Zeit, so erinnert jetzt der Verband Privater Bauherren (VPB), muss der Bauunternehmer alle Mängel am Haus auf eigene Kosten beseitigen. Vorausgesetzt, die Hausbesitzer rügen den Mangel rechtzeitig. Deshalb sollten alle, die ihr Eigenheim zu Weihnachten vor fünf Jahren bezogen haben, jetzt an die Schlussbegehung denken und ihr Haus rechtzeitig zum Ende der Gewährleistungsfrist gemeinsam mit dem Bausachverständigen inspizieren. Denn noch ist Zeit, aufgetretene Mängel zu rügen.

Ist die Gewährleistungsfrist dagegen erst verstrichen, muss der Hausbesitzer auch Schäden, die vielleicht schon während der Bauzeit verursacht wurden, in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlen. Weitere Informationen dazu auch unter www.vpb.de im Internet.