Die Gelder vieler Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht sicher angelegt: Sie liegen auf sogenannten Treuhandkonten, die auf den Namen des Verwalters laufen. Damit können seine Gläubiger das Konto pfänden, im Fall seiner Insolvenz fällt es sogar in die Insolvenzmasse. Die Eigentümer müssen ihre Rechte erst aufwendig geltend machen. Außerdem sind Treuhandkonten schwerer zu kontrollieren und im schlimmsten Fall schlechter gegen Veruntreuung zu schützen.

"Das alles geht auch besser - mit offenen Fremdgeldkonten auf den Namen der Eigentümergemeinschaft. Sie können heute problemlos eingerichtet werden", sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von Wohnen im Eigentum e.V. Trotzdem sind Treuhandkonten weiterhin verbreitet, manche Kreditinstitute bieten sie sogar heute noch selbst bei der Neueröffnung von Konten für Wohnungseigentümergemeinschaften an.

Das will der Verbraucherschutzverein mit einem Aufruf zur Kontoprüfung ändern. Denn oft kennen die Eigentümer gar nicht ihre Risiken, weil sie nicht wissen, wie ihre Konten geführt werden. Deshalb fordert der Verein zu einer genauen Prüfung der Treuhandkonten auf. Er unterstützt dabei mit Orientierungshilfen und Muster-Briefen und erleichtert so die Durchsetzung einer Änderung der Kontoführung gegenüber Kreditinstituten und Wohnungsverwaltern.

Die Ergebnisse des Aufrufs wird Wohnen im Eigentum veröffentlichen und für die Interessenvertretung der Eigentümer nutzen. Denn "es ist eigentlich ein Skandal, dass viele Kreditinstitute nichts für die Aufklärung der Eigentümer tun und teilweise heute noch Treuhandkonten anbieten", sagt Gabriele Heinrich.