IVD kritisiert auf dem Norddeutschen Immobilientag Vorgaben von Hamburg, Bund und EU

Die Eckpunkte für eine Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) - sie wird voraussichtlich 2013 in Kraft treten - stehen fest: Geplant ist, dass bei Neubauten die Energieeinsparung bis 2016 um 25 Prozent verbessert werden muss, unter anderem durch eine Pflicht zum Einbau dreifach verglaster Fenster und eine bessere Dämmung. Bei Altbauten und bestehenden Gebäuden soll es aber keine weiteren Verschärfungen geben. Darauf haben sich die Bundesministerien in Berlin geeinigt.

Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilien Verbandes Deutschland (IVD), sagt voraus, dass sich durch diese Entscheidung Wohnraum im Neubaubereich weiter verteuern wird. "Mit dieser Einschätzung steht der Verband nicht allein, das prognostizieren auch alle Wohnungsbauverbände und die Mietervereine." Bezogen auf Hamburg befürchtet Kießling zudem noch schärfere Auswirkungen. So hatte Jutta Blankau, Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt, in seinem Beisein auf dem Zweiten Norddeutschen Immobilientag am Mittwoch in Hamburg ein härteres Vorgehen des Senats gegen überhöhte Mietforderungen angekündigt. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf den Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG), den man als "praxistaugliches Instrument" gegen überhöhte Mietforderungen ausbauen wolle. Danach handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn für eine Wohnung vorsätzlich oder leichtfertig mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Miete gefordert werden. Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Hohe Mieten zunächst eine Folge von steigenden Baukosten

Kießling hat nur wenig Verständnis für solche Pläne: "Wir haben es ja nicht nur mit Vermietern zu tun, die Engpässe am Wohnungsmarkt ausnutzen." Letztlich stiegen die Baukosten auch durch Vorgaben, wie sie in der EnEV formuliert würden. "Und dann haben Vermieter das Problem, dass sie nach einem schnellen Mieterwechsel und anschließender Neuvermietung nicht auf diese höheren Baukosten abstellen dürfen." Stattdessen müssten sie sich den jeweiligen Vorgaben des Mietenspiegels unterordnen, der aber nicht jährlich aktualisiert werde - weder hinsichtlich der Baukosten noch sich ändernder Lagen. "Und so kann es sogar zu einer absinkenden Kostenmiete kommen."

Auch eine andere Entscheidung der Politik - diesmal auf Bundesebene - findet bei Kießling wenig Verständnis. So setzt sich der IVD als Berufsverband der qualifizierten Makler, Hausverwalter und Sachverständigen für einen Fachkundenachweis ein, bevor Berufseinsteiger die Zulassung nach § 34c der Gewerbeordnung erhalten. "Leider zeichnet sich in Brüssel ab, dass man dort das Recht zur Berufswahl nicht einschränken will." Kießling machte auf dem Immobilientag vor 300 Gästen deutlich, dass er dies so nicht nachvollziehen könne. "Schließlich handeln wir mit ähnlich hohen Kapitalwerten wie Banker." Der IVD-Präsident kündigte im Weiteren an, sich auf Bundesebene für die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen einsetzen zu wollen. Danach sollen zehn Prozent der Kosten für diese Maßnahmen zehn Jahre lang abgeschrieben werden können. "Das wird zurzeit auch im Vermittlungsausschuss in Berlin diskutiert." Kießling hofft, dass vor allem die Länder noch die Vorteile dieses Programms erkennen. "Das ist vergleichbar mit dem damaligen Konjunkturprogramm für Ostdeutschland: Für die lokale Wirtschaft bedeutet das einen ungeheuren Anschub, denn Handwerker und Baufirmen profitieren von diesen Abschreibungsmöglichkeiten mittelbar." Komme es dagegen zu keiner Einigung, sei zu befürchten, dass die Kosten vor allem Eigentümer mit kleinem Bestand abschreckten und Maßnahmen hinausgezögert würden.