Wer nach einem Bauplatz für seine geplante Immobilie sucht, sollte sich über die Anforderungen, die das Grundstück erfüllen sollte, klar sein. "Im Regelfall informiert ein Bebauungsplan, wie vor Ort gebaut werden darf", sagt Elmar Zibis vom Bauherren-Schutzbund. Gibt es keinen solchen Plan, sollte über einen Architekten die Bebaubarkeit per Voranfrage beim Bauordnungsamt geklärt werden. Sinnvoll sei auch, vor Vertragsschluss ein Baugrundgutachten einzuholen, um die Bodenbeschaffenheit zu untersuchen. Hierfür ist die Einwilligung des Verkäufers nötig.

Wer in der Stadt eine Baulücke entdeckt, kann beim zuständigen Bauamt erfragen, ob es für das Grundstück einen Bebauungsplan gibt und wie die jeweiligen Vorgaben lauten. "Ich rate auch zum frühzeitigen Kontakt zu den Nachbarn", sagt Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse. Bei der Auswahl des Architekten sollte man darauf achten, dass Erfahrungen in der Bebauung von solchen Grundstücken vorliegen. Während man in diesen Lagen weitestgehend das Umfeld und mögliche Störfaktoren (Verkehrslärm etc.) gut einschätzen kann, sollte man in anderen Fällen beim Planungsamt der jeweiligen Kommune den Flächennutzungsplan einsehen. Er klärt auf, was in den nächsten Jahren geplant ist. Grundsätzlich gilt: Der Kauf eines Grundstücks muss von einem Notar beurkundet werden. Im Vertrag vereinbart werden auch Erschließungskosten und Anliegerbeiträge. Käufer sollten sich eine Anliegerbescheinigung des Erschließungsträgers geben lassen, die besagt, ob Kosten eventuell noch anstehen.