Blumenkübel oder ein kleiner Schuhschrank sind im Treppenhaus erlaubt, aber nur wenn Mitbewohner dadurch nicht beeinträchtigt werden. Das teilt der Deutsche Mieterbund unter Hinweis auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln (Az.: 222 C 426/00) mit. Auch Kinderwagen dürfen im Eingangsbereich des Hausflurs abgestellt werden. Allerdings darf es durch sie nicht zu erheblichen Belästigungen für die Nachbarn kommen.