Verbleibender Partner kann in der Wohnung bleiben, wenn er weiter zahlungsfähig ist

Bei einer Trennung müssen Ehepaare auch ihrem Vermieter Bescheid geben. Denn dieser muss darüber informiert werden, wer in der ehemals gemeinsamen Wohnung bleibt, teilt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit. Sobald der Vermieter die Mitteilung erhalte, trete der verbleibende Partner anstelle des anderen in den Mietvertrag ein. Experten empfehlen in dem Zusammenhang, eine Mietaufhebungsvereinbarung mit der auszuziehenden Partei zu treffen. Dadurch wird schriftlich vereinbart, dass die in der Wohnung verbleibende Partei sämtliche aus dem Vertrag entstehenden Pflichten und Rechte allein übernimmt.

Wenn sich die Ehepartner nicht einigen können, muss ein Gericht entscheiden. Dabei darf in der Regel derjenige Ehepartner in der Wohnung bleiben, der in stärkerem Maße auf die Wohnung angewiesen ist. Berücksichtigt würden sowohl die Lebensverhältnisse des Paares als auch die der im Haushalt lebenden Kinder, so Haus & Grund. Die gleichen Regelungen gelten auch bei der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Der Vermieter hat bei alldem kein Mitspracherecht. Er kann den Vertrag jedoch innerhalb eines Monats mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der künftige Mieter zahlungsunfähig ist.