Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die Schornsteinfegergebühren Anfang 2013 zu erhöhen. Darauf macht der Hauseigentümerverband Haus & Grund aufmerksam und verweist auf eine Novelle zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). "Mögliche Preissenkungen durch das Monopol-Aus auf dem Schornsteinfegermarkt dürfen nicht durch Gebührenerhöhungen konterkariert werden", sagte Haus-&-Grund-Präsident Rolf Kornemann. Nach Berechnungen des Verbandes stiegen die Gebühren beispielsweise für ein Einfamilienhaus um etwa zehn Euro je Feuerstättenschau. Dies entspreche einer Erhöhung um 50 Prozent. Betroffen wären die Eigentümer von insgesamt rund 15 Millionen Heizungsanlagen. Das Ministerium bestätigte auf Nachfrage, dass sich die Novelle der KÜO derzeit in Abstimmung mit Ländern, Verbänden und Organisationen befinde. Zugleich verwies Sprecher Stefan Rouenhoff darauf, dass die Gebühren für Schornsteinfegertätigkeiten seit 2006 faktisch gleich geblieben seien. "Seit 2010 hat das Ministerium keine Anhebung der Gebühren der Schornsteinfegertätigkeiten vorgenommen."

Ende dieses Jahres fällt das Monopol der Schornsteinfeger: Mit einigen Arbeiten, die bisher regelmäßig vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger erledigt werden, können Hauseigentümer dann jedes zugelassene Unternehmen beauftragen. Den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern bleiben einige hoheitliche Aufgaben wie beispielsweise die Feuerstättenschau und die Führung der Kehrbücher.