Markus M. und Janine B. sind ein junges unverheiratetes Paar. Nach Abschluss ihrer Ausbildung beschließen sie, gemeinsam eine Wohnung zu kaufen. Die ist auch bald gefunden, doch plötzlich kommen Fragen auf, die das Paar verunsichern. Was beispielsweise, wenn man sich trennt? Und sollte jeder je zur Hälfte Eigentümer werden, auch wenn einer der Partner wesentlich mehr zur Finanzierung beiträgt? "Solche Fragen kann ein Notar beantworten", sagt Heiko Zier, Präsident der Hamburgischen Notarkammer. Der Kaufvertrag über eine Immobilie müsste ohnehin notariell beurkundet werden. "Vorbesprechungen zum Vertragsentwurf führen nicht zu zusätzlichen Kosten. Und auch die Beratung ist inklusive, sodass zum Schluss ein Vertrag individuell an die Bedürfnisse der Beteiligten angepasst werden kann."

Dass der Beratungsbedarf gestiegen ist, beobachtet nicht nur die Hamburgische Notarkammer. "Die unterschiedlichen Lebensformen und persönlichen Verhältnisse sind heute verschiedener denn je und bedürfen einzelfallbezogener rechtlicher Lösungen", sagt Timm Starke, Präsident der Bundesnotarkammer, anlässlich des 500-jährigen Bestehens der Reichsnotariatsordnung. Notare hätten sich aber stets dem gesellschaftlichen Wandel angepasst und verstünden sich als tragende Säule der vorsorgenden Rechtspflege. Dies sei auch auf dem diesjährigen Notartag deutlich geworden. Er findet seinen Abschluss am heutigen Sonnabend im Kölner Gürzenich, wo 1512 die Reichsnotariatsordnung Kaiser Maximilians I. erlassen wurde.