Ich habe vor einem halben Jahr eine Wohnung in einem Haus mit drei weiteren Eigentümern gekauft. Sie alle haben Stellplätze für ihre Pkw, greifen dabei auch auf den als Gemeinschaftseigentum ausgewiesenen Vorplatz zurück. Nur ich darf diesen nicht nutzen. Meinen Einspruch, dass Gemeinschaftseigentum nicht einfach in Sondereigentum umgewandelt werden könne, kommentierte der Verwalter wie folgt: "Solch ein Beschluss kann gefasst werden, vor Gericht würden Sie aber vermutlich Recht bekommen." Wie ist die Rechtslage, kann ich mich wehren?

Alle Eigentümer haben die gleichen Rechte. Für Beschlussmöglichkeiten im WEG ist ein klarer rechtlicher Rahmen vorgegeben, der notfalls gerichtlich von Ihnen durchgesetzt werden muss. Jedenfalls kann Gemeinschaftseigentum durch einen Mehrheitsbeschluss nicht in Sondereigentum umgewandelt werden. Hierzu bedarf es einer Umwandlung. Diese ist nur möglich, wenn jeder Eigentümer zustimmt und eine entsprechende Eintragung im Grundbuch vorgenommen wird. Man kann auch den Beschluss über die Nutzung des Platzes nicht umdeuten in ein Sondernutzungsrecht. Sollten sich die Miteigentümer weiterhin darüber hinwegsetzen und der Verwalter duldet dies, bedarf es einer rechtlichen Klärung. Der Verwalter muss ohnehin Recht und Gesetz beachten und auf Einhaltung drängen. Tut er dies nicht, macht er sich bei einem Verstoß, den er zu vertreten hat, schadensersatzpflichtig. Allein dies sollte ein Umdenken bewirken.

Experte: Matthias Rose, Geschäftsführer beim Hamburger Hausverwalter Wentzel Dr. ( www.wentzel-dr.de )

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