Was passiert mit einer Immobilie, wenn sich die Ehepartner trennen und Haus oder Wohnung bislang gemeinsam finanziert wurden? "In der Regel bleibt meist ein Partner im Objekt wohnen. In diesem Fall sollte der Ausziehende einen Wertausgleich für den Verlust seines Eigentumsanteils erhalten", sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Der Partner scheide damit aber nicht automatisch aus dem Darlehensvertrag aus, denn einer sogenannten Haftungsentlassung werde während der Zinsbindungszeit selten entsprochen. "Und so bleiben viele über die Scheidung hinaus mit der Immobilie verheiratet", sagt Scharfenorth.

Zwingende Voraussetzung für eine Haftungsentlassung sei für viele Banken die rechtsgültige Scheidung. Im Rahmen dieses Verfahrens müssen die Parteien eine Entscheidung über ihr Eigentum an Wohnung oder Haus treffen. "Wenn beide Partner sich nicht einigen können oder eine Finanzierung ohne den Partner aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, dann sollte die Immobilie veräußert werden und mit dem Verkaufserlös das Darlehen beglichen werden", rät der Finanzierungsexperte.

Eine vorzeitige Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist kann jedoch eine teure Lösung sein, da in fast allen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird. Je nach Restlaufzeit der Baufinanzierung kann dadurch sogar eine Nachzahlungspflicht entstehen, wenn der Verkaufserlös zur Deckung der Gesamtkosten nicht ausreicht. Insofern raten Experten wie Ulrike Hansen von der Haspa, sich gut beraten zu lassen. "Genau wie jede Finanzierung ist auch jeder Scheidungsfall individuell zu betrachten." Ehepaare, denen die Haftungsentlassung nicht gewährt wird, haften im Übrigen bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist gemeinsam für die Finanzierung. Spätestens nach zehn Jahren ist aber eine Ablösung möglich, denn dann greift für den Vertrag das ordentliche Kündigungsrecht.