"Wie sünd in Hamborg, un hier snakt wie platt, un datt dat ok so blievt, daarför givt et nu dann Hamborger Meedverdrag up Platt." Für jene, die sich schwertun mit der Übersetzung des vorangegangenen Satzes: Ab sofort gibt es den Hamburger Mietvertrag für Wohnraum beim Grundeigentümerverband Hamburg auch auf Plattdeutsch. "Er ist völlig identisch mit der hochdeutschen Version. Sollte es zu gerichtlichen Streitigkeiten kommen, kann die hochdeutsche Fassung eingereicht werden", sagt Heinrich Stüven, Vorsitzender des Grundeigentümerverbandes. Bereits 1927 habe das oberste Landgericht in Oldenburg aber entschieden, dass das Plattdeutsche als Teil der deutschen Sprache anzusehen sei, so der Jurist weiter. "Diese Version muss man zurzeit noch nicht einmal kaufen. Wer die plattdeutsche Fassung bei uns anfordert, bekommt sie kostenlos", sagt Stüven. Einzige Voraussetzung: eine Anmeldung auf der Internetseite www.grundeigentuemerverband.de , dort einen Benutzernamen und ein Passwort eingeben. Alles Weitere kann einer Anleitung entnommen werden: "Wok'een noch twiefelmödig is, de kann in de akoraat Bedrievsanleitung schmökern", sagt Stüven.