Wenn ein Bauträger eine Wohnung anbietet und die Wohnfläche mit "circa" angibt, so kann er trotzdem wegen eines Sachmangels angeklagt werden. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 12 O 4999/09), wie die Wüstenrot Bausparkasse mitteilt. Konkret war die Wohnfläche mehr als zehn Prozent kleiner als angegeben.