Der Staat fördert den Erwerb von Wohneigentum über Riester-Bausparverträge

Wer jetzt noch schnell bis zum 31. Dezember einen Riester-Bausparvertrag abschließt, kann sich die vollen Zulagen für das Jahr 2011 sichern. Darauf weisen die Experten der LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin - Hannover (LBS Nord) hin. Die Wohn-Riester-Förderung gibt es sowohl beim Sparen für die eigenen vier Wände als auch bei der Tilgung des Darlehens. Dabei gelten keine Einkommensgrenzen.

Wer "riestert", erhält bis zu 154 Euro Grundzulage pro Jahr. Für den Nachwuchs - wenn er noch kindergeldberechtigt ist - gibt es bis zu 185 Euro zusätzlich, für ab 2008 geborene Kinder sogar maximal 300 Euro. Um sich diese Zulagen noch für das ganze Jahr zu sichern, muss aber der jährliche Mindesteigenbeitrag komplett eingezahlt werden. Dazu müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen auf dem Wohn-Riester-Vertrag angespart werden. Maximal werden 2100 Euro pro Jahr gefördert.

Diejenigen jedoch, die schon einen Riester-Vertrag haben, sollten prüfen, ob sie für das Kalenderjahr den erforderlichen Eigenbeitrag eingezahlt haben. Wenn nicht, kann der fehlende Betrag noch vor dem Jahreswechsel überwiesen werden. Andernfalls werden die Zulagen anteilig gekürzt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Diese Vollmacht kann bereits bei Vertragsabschluss erteilt werden. So wird die Zulage jedes Jahr automatisch abgerufen.

Ein Tipp noch für Riester-Sparer, die nur mittelbar über ihren Ehepartner förderberechtigt sind: Ab 2012 gibt es für sie eine Gesetzesänderung. Sie müssen dann einen eigenen Beitrag von mindestens 60 Euro pro Jahr auf ihren Vertrag zahlen. Dies ist Voraussetzung für die Förderberechtigung. Neben den Zulagen können Riester-Bausparer oftmals auch von Steuervorteilen profitieren. Aufwendungen für die Altersvorsorge lassen sich bis zur Höhe von 2100 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen. Eine Liste aller zertifizierten Riester-Produkte findet sich auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern unter dem Link "Steuern National" ( www.www.bzst.de ).