Kerzen, Wind- und Teelichter werden in der Vorweihnachtszeit zu Hause aufgestellt, um eine gemütliche Atmosphäre herzustellen. Doch diese Form der Beleuchtung erhöht das Risiko, dass es durch eine Unachtsamkeit schnell zum Wohnungsbrand kommen kann. Oft reicht schon ein kurzer Moment, ein Telefonat oder der Nachbar an der Haustür, und der Schaden kann seinen Lauf nehmen.

Dazu Andreas Hackbarth, Spezialist für Schadenverhütung bei der Grundeigentümer-Versicherung: "Solche Situationen, in denen brennende Kerzen unbeaufsichtigt gelassen werden und in denen es dann zu einem Brand kommt, sind schwierig einzuschätzen. Denn grundsätzlich bedeutet ,unbeaufsichtigt' nicht, dass man die Wohnung oder das Haus auch verlassen haben muss. Dies allein beurteilen Hausrat- und Gebäudeversicherung schon als grob fahrlässig, weshalb auch der Verlust des Versicherungsschutzes droht." Dieser Fall kann aber auch eintreten, wenn das Zimmer nur kurz verlassen wurde. Auch Folgeschäden durch Löschwasser können teuer werden. "Entstehen am Gebäude Schäden durch Wasser, ist die Gebäudeversicherung zuständig", sagt Hackbarth. Für Schäden am Inventar haftet dagegen die Hausratversicherung.

Mit offenem Feuer sollte man generell vorsichtig umgehen, insbesondere bei trockenen Gestecken. Die Kerzen müssen dann sicher und fest in Kerzenhaltern stehen. Insbesondere wenn kleine Kinder und Tiere im Haus leben, sollte man überlegen, ob man nicht besser auf elektrische Kerzen zurückgreift. Auch hier gilt es dann Warnhinweise oder Bedienungsanleitungen zu beachten. Wer ganz sicher gehen will, sollte Löschmittel bereitstellen. Dies kann eine Decke, ein Feuerlöscher oder auch ein Wassereimer sein. Da in vielen Fällen von Wohnungsbränden die Menschen am Rauch ersticken, sind Rauchmelder wichtig. Allerdings sollten sie nicht in Bad und Küche installiert werden - Wasserdämpfe sorgen häufig für Fehlmeldungen.