Der Mieterschutzbund in Hamburg empfiehlt, bei Schnee- und Glatteis zu Split oder Asche zu greifen, um die Rutschgefahr zu mindern. Das Ausbringen von Streusalz sei vielerorts nur den Stadtreinigungen erlaubt - auch wenn es in Baumärkten Privatpersonen zum Verkauf angeboten werde. Wer dennoch Streusalz verwende, müsse mit einer Geldbuße rechnen. Auch Vermieter könnten für ihre Mieter, die der Streupflicht mit Salz nachkommen, haftbar gemacht werden. Gehwege und Zugänge zu Gebäuden müssen in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr von Schnee und Eis befreit und rutschsicher gemacht werden.