In einer Wohngemeinschaft zählt die Hausratversicherung nicht automatisch für alle

Eine Wohngemeinschaft (WG) kommt für viele Menschen aus unterschiedlichen Gründen infrage. Aber wie steht es in der WG eigentlich mit dem Versicherungsschutz? Eine Hausratversicherung deckt Schäden ab, die zum Beispiel durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder auslaufendes Leitungswasser entstehen. Generell ist alles versichert, was sich in der Wohnung befindet. Nicht versichert ist jedoch Hausrat von Mietern und Untermietern des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen. Für Wohngemeinschaften bedeutet das: Unterschreibt nur ein Mitglied den Mietvertrag, besteht nur zwischen diesem Mieter und dem Vermieter eine vertragliche Verpflichtung. Die anderen WG-Mitglieder sind lediglich Untermieter und damit ausschließlich Vertragspartner des Hauptmieters. Eine Hausratversicherung des Hauptmieters würde den Untermietern nichts nutzen.

In so einem Fall müsste jeder Bewohner eine Versicherung abschließen. Es sei denn, der Hauptmieter hat die Zimmer möbliert vermietet. Wenn aber alle WGler den Mietvertrag unterschreiben, dann ist jeder Hauptmieter. Nachteil: Bei Aus- oder Einzug muss der Vertrag geändert werden.

Für einen kurzen Aufenthalt - meistens bis zu drei Monate - bieten viele Versicherer Schutz auch außerhalb der Hauptwohnsitzes, etwa für eine Fortbildung. Die maximale Deckung dieser "Außenversicherung" liegt meist bei 10.000 Euro. Noch einfacher ist es für Azubis und Studenten. Sie sind - ohne Gründung eines Hausstands - über die Eltern versichert. In Zweifelsfällen sollte aber der Versicherer gefragt werden.