Vermieter können die Kosten der seit 1. November vorgeschriebenen Legionellen-Überprüfung nicht einfach auf ihre Mieter über die jährliche Betriebskostenabrechnung umlegen. Dieser Auffassung ist der Deutsche Mieterbund (DMB). Er reagierte damit auf entgegengesetzte Behauptungen von Eigentümerverbänden. "Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Umlage dieser Kosten auf Mieter", teilte der DMB mit. Seit dem 1. November schreibt die Trinkwasserverordnung Eigentümern verbindlich vor, Wasserversorgungsanlagen einmal jährlich auf den Befall von Legionellen zu überprüfen.