Ein 81 Jahre alter Terrazzoboden in der Küche erhöht nicht den Wohnwert einer Wohnung, da bei diesem Alter davon auszugehen ist, dass der Boden sich nicht in einem guten Zustand befindet. Das entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 472/10), wie der Eigentümerverband Haus & Grund in seiner Zeitschrift "Das Grundeigentum" mitteilt. Die Kläger hatten eingewendet, dass der Boden rissig und daher mit PVC-Belag bedeckt sei.