Der Zuschuss zur Miete kann bei Behörden einfach und schnell beantragt werden

In den Großstädten steigen die Mieten immer schneller. Das ist besonders bitter für Rentner, deren Einkünfte kaum Schritt halten. Sie sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben. Es wird entweder als Mietzuschuss und bei Eigentumswohnungen als Lastenzuschuss geleistet.

Die staatliche Unterstützung ist leichter zu erhalten, als viele denken. Zunächst wird Bedürftigkeit vorausgesetzt, also ein geringes Einkommen im Verhältnis zur monatlichen Miete. Allerdings sind die Hürden niedriger als etwa für einen Anspruch auf Hartz IV. Die örtlichen Wohngeldstellen prüfen nicht, ob Größe und Ausstattung der Wohnung angemessen sind. Ersparnisse werden ebenfalls nicht angerechnet. Lediglich "erhebliches Vermögen" gefährdet den Anspruch auf Wohngeld (Paragraf 21, Absatz 3 Wohngeldgesetz). Die Unterstützung wird generell für zwölf Monate bewilligt und kann danach erneut beantragt werden.

Ob und wie viel Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt einerseits vom Einkommen ab, andererseits vom Wohnort sowie der Zahl der Haushaltsangehörigen. Wer in einer teuren Stadt wohnt, der hat bessere Chancen. Es gibt sechs sogenannte Mietstufen. Hamburg gehört der Mietstufe V an, Berlin der Stufe IV. Wer wissen möchte, ob er einen Anspruch auf Zuschuss hat, kann dies auf www.hamburg.de/wohngeldrechner nachprüfen. Auch die Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein sowie Thüringen bieten solche Berechnungen an. Wer glaubt, berechtigt zu sein, sollte mit dem Antrag nicht warten: Frühestens für den Monat der Antragstellung wird Wohngeld gewährt, rückwirkend gibt es nichts.