Jede dritte Forderung ist unberechtigt. Broschüre informiert über Rechtslage

Zu rund 50 000 Mietrechtsprozessen kommt es jedes Jahr, in denen sich Mieter und Vermieter um die Rechtmäßigkeit und die Höhe von Mieterhöhungen streiten. Dabei zeigt sich: Fast ein Drittel der jährlich rund zwei Millionen Mieterhöhungen in Deutschland sind fehlerhaft oder schlicht zu hoch.

Vor diesem Hintergrund warnt der Deutsche Mieterbund (DMB) davor, ungeprüft und vorschnell einem Mieterhöhungsverlangen nachzukommen.

In einer neu aufgelegten Informationsbroschüre "Mieterhöhungen" informiert der Mieterbund über die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen. Danach muss beispielsweise die schriftliche Mieterhöhung an alle Mieter adressiert und vom Vermieter unterschrieben sein. Dafür reicht auch ein Computerausdruck mit Faksimile-Unterschrift. Ausgeschlossen ist hingegen die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, wenn ein Index- oder Staffelmietvertrag vereinbart wurde. Denn in diesen Fällen sind die jährlichen Steigerungsraten von vornherein festgelegt oder ein Zeitmietvertrag mit einer Festmiete liegt zugrunde.

Frühestens ein Jahr nach Einzug in die Wohnung darf der Vermieter im Übrigen die erste Mieterhöhung schicken. Zwischen den einzelnen Mieterhöhungen müssen dann mindestens zwei Monate liegen. Dabei muss der Vermieter zwei Obergrenzen beachten. Zum einen darf er nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordern. Zum anderen darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen (Kappungsgrenze).

Die Broschüre kostet 5 Euro, ist erhältlich beim örtlichen Mieterverein oder kann bestellt werden unter www.mieterbund.de