Durch neue Techniken müssen Schornsteinfeger nicht mehr so oft kontrollieren

Der Besuchsrhythmus von Schornsteinfegern hat sich geändert. Auch wegen neuer Vorgaben in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzes (1. BImSchV). Viele Verbraucher werden dies in diesem Jahr merken: Die Kontrollbesuche werden billiger, weil weniger Posten geprüft werden müssen. "Trotzdem findet eine Sicherheitsbetreuung in den meisten Haushalten weiterhin jedes Jahr statt", sagt Achim Heckel vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) in Sankt Augustin.

So muss bei Gas- und Ölheizungen, die mehr als zwölf Jahre alt sind, nur noch alle zwei Jahre, bei jüngeren Anlagen alle drei Jahre eine Umweltschutzmessung erfolgen.

Vor der Änderung war die Umweltkontrolle stets jährlich fällig. Grund für den neuen Rhythmus ist der Fortschritt der Technik: "Mittlerweile gibt es viele Geräte, die selbstregulierend sind", sagt Andreas Müller vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima in Sankt Augustin. Diese Geräte seien in der Lage, den Verbrennungsprozess automatisch zu überwachen und anzupassen.

Zu dieser Umweltschutzprüfung gehört die Messung des Abgasverlusts sowie der Rußmenge, der Ölrückstände und bei Ölheizungsanlagen des Kohlenstoffdioxidgehalts. Diese Prüfungen sind in der Bundes-Immissionsschutzverordnung geregelt, und sie muss jeder Hausbesitzer machen lassen. Wie gewohnt, macht der Kaminkehrer auch weiterhin die sogenannte Feuerstättenschau: Zweimal in einem Zeitraum von sieben Jahren muss er Anlagen, von denen eine Brandgefahr ausgehen kann, prüfen. Dazu gehören Heizungen und Abgasanlagen. "Zum Schluss erhält der Hausbesitzer vom Schornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid, der eine Art Fahrplan ist, in welchen Abständen der Schornsteinfeger welche Messungen durchführen wird", sagt Heckel.

Sind sich Haus- und Wohnungsbesitzer unsicher, in welchem Messrhythmus ihre Anlagen geprüft werden müssen, sollen sie ihren Schornsteinfeger um einen Terminplan bitten.