Baugeld wird günstiger - der Ausstieg aus laufenden Verträgen ist aber teuer

Mancher Eigenheimbesitzer ärgert sich derzeit: Er hat vor einigen Monaten ein Forward-Darlehen abgeschlossen, um vor steigenden Zinsen gewappnet zu sein. Und jetzt sinken die Zinsen schon wieder. Da mögen sich einige fragen, ob sie aus dem Vertrag eigentlich noch rauskommen?

Zunächst: Mit einem Forward-Darlehen lassen sich Zinsen, Monatsrate und sonstige Konditionen bis zu fünf Jahre im Voraus verbindlich festgelegen. Dafür fallen diese "Zukunfts-Kredit-Verträge" einige Zehntel Prozentpunkte höher aus als Darlehen, die sofort ausgezahlt werden. Im Frühjahr warben einige Banken für Forward-Darlehen mit Konditionen um die vier Prozent effektiv bei zehnjähriger Zinsbindung. Derzeit zahlt man für dieses Baugeld aber nur 3,5 Prozent effektiv. Wer deswegen aus einem Forward-Vertrag aussteigen will, sollte wissen: "Kunden sind an die vereinbarten Konditionen gebunden", sagt Jörg Sahr, Baufinanzierungsexperte der Stiftung Warentest. Wer das Baugeld nicht abrufe, müsse eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen. Damit soll der Kunde für den entgangenen Gewinn der Bank aufkommen. Dazu kommt ein Zinsschaden, falls die Bank das Geld nach einem Zinsrückgang nicht mehr zum vereinbarten Zinssatz verleihen kann.

Die einzige Möglichkeit, ohne Schaden aus dem Vertrag herauszukommen, ist, wenn die Bank den Vertrag kündigt. Mitunter behalten sich die Kreditgeber vor, einige Monate vor der vereinbarten Auszahlung die Bonität des Kunden erneut zu prüfen und gegebenenfalls den Kredit noch abzulehnen. Damit wollen die Kreditinstitute sich die Option offenhalten, auf einen Arbeitsplatzverlust reagieren zu können.