Der lang geplante Sommerurlaub kann ein schnelles Ende finden, wenn man wegen Einbruch oder Überschwemmung vorzeitig die Heimreise antreten muss. Mieter wie Eigentümer sollten deshalb einige Vorkehrungen treffen, damit sie sich nicht Ärger mit Vermietern, Versicherern und den Nachbarn einhandeln.

Eines sollte man in jedem Fall wissen: Wer eine Wohnung mietet, übernimmt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Außer der selbstverständlichen Überweisung der monatlichen Miete sind gewisse Obhutpflichten zu beachten. Das bedeutet, dass der Mieter Schäden an der Wohnung und dazu gehörigen Räumen (Keller, Dachboden) möglichst zu verhindern hat - das gilt auch bei einer längeren Abwesenheit uneingeschränkt.

Bleibt die Wohnung zum Beispiel länger als 60 Tage unbeaufsichtigt, muss die Hausratversicherung schriftlich informiert werden. Als beaufsichtigt gilt die Wohnung nur, wenn sich "während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält", heißt es im Kleingedruckten. Wird die "Gefahrerhöhung" nicht gemeldet, steht im Ernstfall der Versicherungsschutz auf der Kippe. Für Eigentümer mit Wohngebäude-Versicherung gilt das gleichermaßen.

Wird während des Urlaubs der Keller vom Hochwasser überflutet oder platzt ein Wasserrohr in der Wohnung, sollte zweierlei sichergestellt sein: Zum einen, dass der Schaden unverzüglich dem Vermieter oder Verwalter gemeldet wird; zum anderen, dass Helfer Zutritt zu den gemieteten Räumen haben, um den Schaden zu beheben.

Es reicht also nicht, wenn Nachbarn, Freunde oder Verwandte einen Schlüssel haben und regelmäßig die Wohnung kontrollieren. Der Vermieter oder Verwalter sollte ebenso Bescheid wissen, dass die Wohnung leer steht und wer einen Schlüssel hat und in Notfällen die Tür öffnen kann. Wird der Vermieter nicht informiert, muss der Mieter laut Bundesgerichtshof unter Umständen Schadenersatz leisten. Wer ein gutes Verhältnis zu seinem Vermieter hat, kann natürlich auch ihm einen Schlüssel geben - eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht.

Einige weitere Punkte, auf die Mieter vor der Abreise achten sollten: Überfüllte Briefkästen sind eine deutliche Aufforderung für Einbrecher. Besser wäre es, wenn der Nachbar den Kasten leert. Die Alternativen: Ein Nachsendeauftrag bei der Post (bis zu sechs Monate 15,20 Euro) oder Postlagerung (bis zu einen Monat 8,20 Euro).

Per Mietvertrag übernommene Pflichten wie etwa die Treppenhausreinigung müssen während des Urlaubs ebenfalls erfüllt werden. Vielleicht kann man mit dem Nachbarn tauschen oder es muss eine professionelle Vertretung organisiert werden.

Und: Gerade wenn im Urlaub vermutlich viel Geld ausgegeben wird, muss sichergestellt sein, dass für die laufenden Zahlungen wie Miete, Strom, Telefon und Gas auch genug auf dem Konto ist.