Die Energieeinsparverordnung 2009 bis Ende 2011 umsetzen

Nur noch ein halbes Jahr bleibt vielen Eigenheimbesitzern Zeit, um Teile ihrer Häuser bis zum Jahresende nachzurüsten. Das sieht die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 für Altbauten vor. "Diese Nachrüstpflichten betreffen alle Immobilienbesitzer, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben und ihn auch selbst bewohnen", sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB). Das gelte für Mehrfamilienhäuser sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Eigentümer, die vor dem Stichtag selbst in ihrer Immobilie wohnten, sind nicht betroffen. Es sei denn, sie sanieren derzeit ihren Altbau. Dann müssen sie laut VBP ebenfalls die EnEV 2009 umsetzen. Ziel der Verordnung ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt erhöhen sich ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent.

Zunächst gilt aber § 10 Abs. 2 EnEV 2009, und danach müssen in alten Gebäuden die Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen von Zentralheizungen, die mit Wasser betrieben werden oder von Einzelheizgeräten, gedämmt werden. Auch Armaturen zur Begrenzung der Wärmeabgabe sind davon betroffen. Diese Auflage gilt allerdings nur, wenn die Leitungen sowie Armaturen zugänglich und in unbeheizten Räumen sind. "Es handelt sich um eine überschaubare Maßnahme", sagt Reinhold-Postina. Ein geschickter Heimwerker könne das erledigen.

Gedämmt werden muss auch die Decke zwischen dem bewohnten Obergeschoss und dem nicht ausgebauten Speicher. Alternativ kann statt der Geschossdecke auch das Steildach gedämmt werden. Welche Variante sich finanziell rechnet, hängt von der Nutzung ab. "Wird das Dachgeschoss nicht als Wohnraum genutzt, genügt die günstigere Dämmung der Geschossdecke", sagt Kathrin Milich von der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Bei einer vollständigen Dachdämmung werden die Kosten je Quadratmeter etwa doppelt so hoch angesetzt - wegen des erhöhten technischen Aufwands. "Bei einem normalen Einfamilienhaus mit Satteldach sollte man auf jeden Fall mit mehr als 20 000 Euro kalkulieren", sagt Milich. Allerdings müsse man nicht handeln, wenn die erforderlichen Maßnahmen so teuer sind, dass die dadurch erzielte Energieeinsparung sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist rechnet, sagt Alexander Wiech von der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund Deutschland.

"Hausbesitzer und Heimwerker sollten sich bei Dämmmaßnahmen, die sie selbst vornehmen wollen, unbedingt von einem Fachmann beraten lassen", rät der Architekt Ulrich Zink vom Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung. Nur so sei gesichert, dass entsprechend den Anforderungen der EnEV ausreichend und richtig gedämmt wird.