Betrüger geben vor, Eigentümer fremder Wohnungen zu sein

Es klingt abenteuerlich, aber passiert immer wieder: Mieter zahlen die erste Miete und die Kaution - und können trotzdem nicht einziehen, weil sie einem Betrüger aufgesessen sind. Der Grund: Der angebliche Vermieter war gar nicht Eigentümer und ist längst mit dem Geld verschwunden.

Ein Beispiel ist der Fall eines jungen Paares, das aufgrund einer Zeitungsannonce eine 2-Zimmer-Wohnung für nur 390 Euro mieten wollte. Der Inserent wirkte seriös und erzählte, er vermiete die Wohnung für seine Eltern. Die jungen Leute wollten die Wohnung unbedingt haben und willigten daher ein, bei Abschluss des Vertrages sofort die erste Miete sowie drei Monatsmieten Kaution in bar zu zahlen. Zur Schlüsselübergabe kam es indes nicht: Der Vertragspartner war selber nur Mieter gewesen. Er tauchte unter und wurde ein Fall für den Staatsanwalt.

Das junge Pärchen hatte keine Wohnung und war zudem viel Geld los. So wie mehrere andere Opfer auch, denn solche professionellen Betrüger kassieren mit einer Wohnung gleich bei mehreren Interessenten ab.

Doch es gibt Wege, sich davor zu schützen. Mieter sind nicht verpflichtet, eine Kaution sofort und in voller Höhe zu zahlen. Der Gesetzgeber hat im Paragraf 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausdrücklich geregelt, dass eine Kaution in drei Raten gezahlt werden kann. Damit soll der Mieter vor finanzieller Überforderung geschützt werden. Eine andere Vereinbarung ist unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (Az: VIII ZR 166/03).

Da aber Mieter oftmals fürchten, ein anderer könnte die Wohnung bekommen, gehen sie trotzdem auf die an sich unzulässige Forderung des Vermieters ein - und werden so ein leichtes Opfer für Gauner. "Wenn ein Vermieter sofort die volle Kaution haben will, ist Misstrauen angebracht. Mit einer Grundbuch-Anfrage lässt sich klären, ob der angebliche Vermieter wirklich Eigentümer ist oder zumindest ein Nießbrauchsrecht hat", sagt Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht.

Hausverwaltungen dürfen natürlich ebenfalls vermieten, ohne Eigentümer zu sein. Eine seriöse Hausverwaltung wird die Ratenzahlung für die Kaution akzeptieren und auf Anfrage ihre Verwaltervollmacht vorlegen.

Ein anderer Schutz vor Betrügereien besteht darin, das Geld erst gar nicht an den Vermieter zu überweisen. Der Gesetzgeber lässt es zu, dass Mieter die Kaution etwa als Wertpapier-Depot in ihrem Vermögen behalten und einen Teilbetrag davon - in Höhe der Kaution - an den Vermieter verpfänden. Eine weitere Alternative kann sein, dem Vermieter eine Bank-Bürgschaft zu präsentieren. Die Bank verpflichtet sich damit, für Forderungen des Vermieters bis zur Kautionshöhe aufzukommen. Bei guten Kunden, etwa mit Sparanlagen bei der Bank, sind solche Bürgschaften in der Regel kein Problem.

Wer indes auf einen Betrüger reingefallen ist, sollte sofort zur Polizei gehen. Rechtsanwalt Vetter: "Je früher die Strafverfolgung beginnt, desto größer sind die Chancen, von dem Geld noch etwas wiederzusehen."